Beim Betreten und während des gesamten Gottesdienstes (auch auf den Sitzplätzen) muss eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP2, N95 oder KN95) getragen werden. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind: 1. Die am Gottesdienst leitend Mitwirkenden. Sie können die Mund-Nasen- Bedeckung abnehmen, wenn sie liturgische oder vergleichbare Handlungen vornehmen. 2. Personen, die durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original oder einen Schwerbehindertenausweis glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. In Ergänzung zum ärztlichen Zeugnis oder Schwerbehindertenausweis ist ein zudem negatives, nicht länger als 12 Stunden altes Testergebnis (kein Selbsttest) vorzulegen.